Der kategorische Imperativ
Der kategorische Imperativ ist die oberste und allgemeinste Handlungsanweisung in der Philosophie Immanuel Kants, das höchste Prinzip der Moral. In der Grundform lautet er: “Handle so, dass die Maxime (= subjektive Verhaltensregel) deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.”
Neben dieser Formel aus der “Kritik der praktischen Vernunft” (1788) nennt Kant bereits in seiner “Grundlegung zur Metaphysik der Sitten” (1785), in der er den kategorischen Imperativ entwickelt, weitere Varianten: “Handle so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum allgemeinen Naturgesetze werden sollte.” Und: “Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden andern jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.”
Moralisch handelt demnach nur derjenige, der sich nicht von sinnlichen Bestimmungsgründen leiten lässt. Nicht wechselhafte Triebe, Bedürfnisse und Neigungen sollen den Willen bestimmen, sondern allein die Pflicht, dem Sittengesetz zu folgen. Nur dann handelt der Mensch nicht fremd-, sondern selbstbestimmt (“autonom”) und rational. Freiheit – für Kant der Grundbegriff der Moral – heißt nicht Schrankenlosigkeit, sondern Gehorsam gegen das selbst gegebene Sittengesetz, das jeder in seinem eigenen Gewissen erkennt.
“Kategorisch” heißt der Imperativ, weil er ohne jede Einschränkung gültig ist – im Unterschied zu hypothetischen Imperativen, die unter einer Bedingung stehen (“wenn ich x möchte, dann muss ich y tun”). Weil der kategorische Imperativ ausnahmslos jeden immer verpflichtet, gilt er schlechthin allgemein. Diese strenge Allgemeinheit wird zum Maßstab der Sittlichkeit: Sittlich handelt nur der, der sich an verallgemeinerungsfähigen Grundsätzen (“Maximen”) ausrichtet.