Gericht: Kläger wurde zu spät über Datenklau informiert
Eine Liechtensteiner Bank muss einem deutschen Steuersünder 7,3 Millionen Euro Entschädigung zahlen. Dieser sei zu spät über einen Datenklau informiert worden, befand ein Gericht. Unterdessen häufen sich die Selbstanzeigen in Berlin.
Im Streit um die Verwendung gestohlener Kundendaten bei der Steuerfahndung hat ein Gericht in Liechtenstein die Rechte der Betroffenen gestärkt. Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT muss nach einem am Montag bekannt gewordenen Urteil einem deutschen Steuersünder 7,3 Millionen Euro Entschädigung zahlen. In Deutschland dauert die Debatte um den Ankauf von CDs mit Daten von Steuerflüchtlingen an.
Bad Homburger Immobilienhändler klagte
Ein Immobilienhändler aus Bad Homburg hatte vor dem fürstlichen Landgericht in Vaduz dagegen geklagt, dass ihn die LGT Treuhand zu spät über den Diebstahl seiner Daten informiert habe. Dadurch sei es ihm unmöglich geworden, sich selbst beim deutschen Fiskus anzuzeigen und einer Strafanzeige zu entgehen. Das Gericht folgte einem Sprecher zufolge in seinem bereits am 7. Januar gefällten Urteil dieser Argumentation, sprach dem Kläger aber nur etwas mehr als die Hälfte der geforderten 13 Millionen Euro Entschädigung zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Nachfolgegesellschaft der LGT Treuhand, die Fiduco Treuhand AG, hat Berufung angekündigt.
Die Daten waren von einem früheren Mitarbeiter der Liechtensteiner Bank gestohlen worden, der Bundesnachrichtendienst hatte die Informationen für rund fünf Millionen Euro gekauft. Dadurch flog vor zwei Jahren unter anderen Post-Chef Klaus Zumwinkel als Steuersünder auf. Nach einem Bericht der “Süddeutschen Zeitung” wollen weitere damals enttarnte Steuerflüchtlinge nun auf Entschädigung klagen.
Weitere Steuersünder-CDs angeboten
In der Debatte um den geplanten Ankauf von CDs mit Daten deutscher Steuerflüchtlinge in der Schweiz telefonierte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach Angaben eines Sprechers mit der Schweizer Bundespräsidentin Doris Leuthard. Beide hätten in dem Telefonat am Samstag übereingestimmt, dass die guten nachbarschaftlichen Beziehungen durch aktuelle Diskussionen nicht belastet werden sollten, sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm in Berlin. Die Schweiz habe sich bereit erklärt, die Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen fortzuführen.
Am Wochenende war bekannt geworden, dass auch Baden-Württemberg und Bayern weitere CDs mit möglicherweise gestohlenen Daten zum Kauf angeboten wurden. Der Vorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Dieter Ondracek, sagte im ZDF, der Staat müsse solche Daten aufkaufen. Alles andere sei Strafvereitelung im Amt. Zudem müssten die bisher 2000 Steuerfahnder personell verstärkt werden. “Wir bräuchten wenistens 1000 Leute mehr”, sagte Ondracek. Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) hatte am Wochenende gesagt, für die Ankäufe der Daten dürften keine Steuergelder ausgegeben werden.
Auch 150 Österreicher auf CD
Wie die österreichische Nachrichtenagentur APA unter Berufung auf die Finanzbehörden des Landes berichtete, sind auf einer der CDs mit Daten von 1500 Steuersündern auch fast 150 Österreicher. Ein Sprecher des Finanzministeriums in Wien hatte kürzlich erklärt, dass auch Österreich an einem Ankauf der Daten interessiert sein könne, wenn auch österreichische Steuersünder verzeichnet seien.