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Haben die meine Daten schon gelöscht?

Jetzt kann ich bei meiner Telefongesellschaft anrufen und nachfragen, ob meine Daten schon gelöscht worden sind…. SEHR GUT….

Das Verfassungsgericht hat entschieden: Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Jetzt muss die Bundesregierung nachbessern. Die bislang gespeicherten Daten müssen “unverzüglich” gelöscht werden.

Karlsruhe/Berlin – Die Paragrafen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen dem Bundesverfassungsgericht zufolge gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und sind “somit nichtig”. Die Daten seien “unverzüglich zu löschen”.

Spiegel Artikel