Die Kapitulationsurkunde (ACT OF MILITARY SURRENDER) vom 7. Mai 1945 – erste Seite.
Die Kapitulationsurkunde (7. Mai 1945) – zweite Seite.KAPITULATIONSERKLAERUNG
Die deutsche Kapitulation am 7. Mai 1945
Als die Rote Armee in der Schlacht um Berlin schon im Stadtzentrum stand, beging Adolf Hitler am Nachmittag des 30. April 1945 Selbstmord. Zu seinem Nachfolger hatte er Großadmiral Karl Dönitz bestimmt. Aufgrund der vollkommen aussichtslosen militärischen Situation für Deutschland beabsichtigte dieser eine Teilkapitulation gegenüber den Westmächten. Dönitz wollte den Kampf gegen die Rote Armee noch fortsetzen, um möglichst viele “deutsche Menschen vor der Vernichtung durch den vordringenden bolschewistischen Feind zu retten” und sie nach Westen flüchten zu lassen. Zudem hoffte er, die Westmächte würden sich mit Deutschland gegen die Sowjetunion verbünden.
Dönitz beauftragte Generaloberst Alfred Jodl, bei den Kapitulationsverhandlungen im Amerikanischen Hauptquartier entweder eine Teilkapitulation zu vereinbaren oder aber eine viertägige Frist zwischen der Unterzeichnung einer Gesamtkapitulation und der Einstellung aller Gruppenbewegungen zu erhalten. General Dwight D. Eisenhower sah hierin den Versuch, das Bündnis der Alliierten zu sprengen, und bestand auf einer sofortigen und bedingungslosen Gesamtkapitulation, billigte jedoch eine Frist von 48 Stunden für die Übermittlung der Kapitulation an alle Truppenteile der Wehrmacht zu. Am frühen Morgen des 7. Mai 1945 unterzeichnete Jodl im Namen des deutschen Oberkommandos die Gesamtkapitulation aller Streitkräfte im Alliierten Hauptquartier in Reims. Um den Beitrag der Roten Armee an der Befreiung Europas vom NS-Regime zu würdigen, wurde die Kapitulation nochmals im Sowjetischen Hauptquartier in Berlin-Karlshorst unterzeichnet. Hier ratifizierten, wie von Josef Stalin gefordert und in Reims festgelegt, die hochrangigen deutschen Militärs Wilhelm Keitel, Hans-Georg von Friedeburg (1889-1945) und Hans-Jürgen Stumpff (1889-1968) in Anwesenheit von Marschall Georgi K. Schukow die Kapitulationsurkunde für alle Wehrmachtsteile kurz nach null Uhr in der Nacht zum 9. Mai. Damit war der Zweite Weltkrieg in Europa beendet. Deutschland stand in den folgenden vier Nachkriegsjahren unter alliierter Besatzung.
(kpm/ba)
Text der Kapitulationsurkunde
1. Wir, die hier Unterzeichneten, handelnd in Vollmacht für und im Namen des Oberkommandos der Deutschen Wehrmacht, erklaeren hiermit die bedingungslose Kapitulation aller am gegenwaertigen Zeitpunkt unter deutschem Befehl stehenden oder von Deutschland beherrschten Streitkraefte auf dem Lande, auf der See und in der Luft gleichzeitig gegenueber dem Obersten Befehlshaber der Alliierten Expeditions-Streitkraefte und dem Oberkommando der Roten Armee.
2. Das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht wird unverzueglich allen Behoerden der deutschen Land-, See- und Luftstreitkraefte und allen von Deutschland beherrschten Streitkraeften den Befehl geben, die Kampfhandlungen um 23:01 Uhr Mitteleuropaeischer Zeit am 8. Mai einzustellen und in den Stellungen zu verbleiben, die sie an diesem Zeitpunkt innehaben und sich vollstaendig zu entwaffnen, indem sie Waffen und Geraete an die oertlichen Alliierten Befehlshaber beziehungsweise an die von den Alliierten Vertretern zu bestimmenden Offiziere abliefern. Kein Schiff, Boot oder Flugzeug irgendeiner Art darf versenkt werden, noch duerfen Schiffsruempfe, maschinelle Einrichtungen, Ausruestungsgegenstaende, Maschinen irgendwelcher Art, Waffen, Apparaturen, technische Gegenstaende, die Kriegszwecken im Allgemeinen dienlich sein koennen, beschaedigt werden.
3. Das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht wird unverzueglich den zustaendigen Befehlshabern alle von dem Obersten Befehlshaber der Alliierten Expeditions Streifkraefte und Oberkommando der Roten Armee erlassenen zusaetzlichen Befehle weitergeben und deren Durchfuehrung sicherstellen.
4. Diese Kapitulationserklaerung ist ohne Praejudiz fuer irgendwelche an ihre Stelle tretenden allgemeinen Kapitulationsbestimmungen, die durch die Vereinten Nationen und in deren Namen Deutschland und der Deutschen Wehrmacht auferlegt werden moegen.
5. Falls das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht oder irgendwelche ihm unterstehenden oder von ihm beherrschte Streitkraefte es versaeumen sollten, sich gemaess den Bestimmungen dieser Kapitulations-Erklaerung zu verhalten, werden das Oberkommando der Roten Armee und der Oberste Befehlshaber der Alliierten Expeditions Streitkraefte alle diejenigen Straf- und anderen Massnahmen ergreifen, die sie als zweckmaessig erachten.
6. Diese Erklaerung ist in englischer, russischer und deutscher Sprache abgefasst. Allein massgebend sind die englische und die russische Fassung.
Unterzeichnet zu Berlin am 8. Mai 1945
gez. v. Friedeburg gez. Keitel gez. Stumpff
für das Oberkommando der deutschen Wehrmacht