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Das Amt des Bundespräsidenten schwimmt

bellevueklein

Version mit schwimmendem Schloß Bellevue:

http://www.susannealbers.de/09animation-bundespraesidialamt.html

Grundgesetz Art. 56. Amtseid

“Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, So wahr mir Gott helfe.”

Strafgesetzbuch § 154 Meineid

(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu fünf Jahren. 

Bergpredigt im Matthäus-Evangelium “Vom Schwören”

5,33 Ihr habt weiter gehört, daß zu den Alten gesagt ist: «Du sollst keinen falschen Eid schwören und sollst dem Herrn deinen Eid halten.»

5,34 Ich aber sage euch, daß ihr überhaupt nicht schwören sollt, weder bei dem Himmel, denn er ist Gottes Thron;

5,35 noch bei der Erde, denn sie ist der Schemel seiner Füße; noch bei Jerusalem, denn sie ist die Stadt des großen Königs.

5,36 Auch sollst du nicht bei deinem Haupt schwören; denn du vermagst nicht ein einziges Haar weiß oder schwarz zu machen.

5,37 Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel.

Zum Ergebnis der Bundespräsidentenwahl am 18.März 2012 … :-))) … tja, so steht’s geschrieben …:-)))… und nun?