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Urteil

Bevor Du über mich oder mein Leben urteilen willst, ziehe meine Schuhe an und laufe meinen Weg,
durchlaufe die Straßen, Berge und Täler, fühle die Trauer, erlebe den Schmerz und die Freuden…
und erst DANN kannst Du über mich urteilen…

Herr von Ribbek auf Ribbek im Havelland

Herr von Ribbek auf Ribbek im Havelland

Herr von Ribbek auf Ribbek im Havelland,
ein Birnbaum in seinem Garten stand,
und kam die goldene Herbsteszeit
und die Birnen leuchteten weit und breit,
da stopfte, wenn’s Mittag vom Turme scholl,
der von Ribbek sich beide Taschen voll,
und kam in Pantinen ein Jung daher,
So rief er „Junge, wiste ‚ne Beer?“
Und kam ein Mädel, so rief er:
„Lütt Dirn, kumm mal röwer, ick hebb ‚ne Birn.“

So ging es viele Jahre, bis lobesam,
der von Ribbek auf Ribbek zu Sterben kam.
Er fühlte sein Ende. ´s war Herbsteszeit.
Wieder lachten die Birnen Weit und breit;
Da sagte von Ribbek: „Ich scheide nun ab.
Legt mir eine Birne mit ins Grab.“
Und drei Tage drauf, aus dem Doppeldachhaus,
trugen von Ribbek sie hinaus,
alle Bauern und Büdner mit Feiergesicht
sangen „Jesus meine Zuversicht“,
und die Kinder klagten, das herze schwer:
„He is dod nu. Wer gibt und nu ‘ne Beer?”

So klagten die Kinder: Das war nicht recht,
ach, sie kannten den alten Ribbek schlecht;
der neue freilich, der knausert und spart,
hält Park und Birnbaum strenge verwahrt.
Aber der alte, vorahnend schon
Und voll Mißtraun gegen den eigenen Sohn,
der wusste genau, was damals er tat,
als um eine Birne ins Grab er bat,
und im dritten Jahr aus dem stillen Haus
ein Birnbaumsprössling sprosst heraus.

Und die Jahre gehen wohl Auf und ab,
längst wölbt sich ein Birnbaum über dem Grab,
und in der goldenen Herbsteszeit
leuchtet’s wieder weit und breit.
Und kommt ein Jung Übern Kirchhof her,
so flüstert’s im Baume: „Wiste ‚ne Beer?“
und kommt ein Mädel, so flüstert’s: „Lütt Dirn,
kumm man röwer, ick gew di ‚ne Birn.“

So spendet Segen noch immer die Hand
des von Ribbek auf Ribbek Im Havelland.

Theodor Fontane

Haben die meine Daten schon gelöscht?

Jetzt kann ich bei meiner Telefongesellschaft anrufen und nachfragen, ob meine Daten schon gelöscht worden sind…. SEHR GUT….

Das Verfassungsgericht hat entschieden: Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Jetzt muss die Bundesregierung nachbessern. Die bislang gespeicherten Daten müssen “unverzüglich” gelöscht werden.

Karlsruhe/Berlin – Die Paragrafen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen dem Bundesverfassungsgericht zufolge gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und sind “somit nichtig”. Die Daten seien “unverzüglich zu löschen”.

Spiegel Artikel