Witzige deutsche Gesetze
Geschrieben von susannealbers am 1. März 2010 | Abgelegt unter Allgemein
§ 26 Landesreisekostengesetz NRW: Stirbt ein Beamter während der Dienstreise, so ist die Dienstreise beendet.
§ 1314 II BGB: Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn
1. ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewußtlosigkeit befand;
2. ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt;
Der Radfahrer muß das Brennen des [...]



